Weckruf PSD2. Jetzt Handeln.

Den Aufschub als Chance verstehen.

Am 14. September 2019 ist die zweite Stufe der EU-Zahlungsdienstrichtlinie PSD2 (Payment Service Directive 2) in Kraft getreten. Doch haben die Banken, Kreditkartenherausgeber und Händler tatsächlich ihren Job erledigt? Die simple Antwort lautet: Nein. Um Störungen bei Internet-Zahlungen zu verhindern, gewährt die BaFin jetzt Zahlungsdienstleistern einen Aufschub zur Implementierung der Zweifaktor-Authentifizierung für Kreditkartenzahlungen bis zum 31. Dezember 2020.

„Mit dem Aufschub zur Implementierung der Zweifaktor-Authentifizierung ermöglicht die BaFin allen Zahlungsdienstleistern das notwendige Nachbessern von Mängeln. Nutzen Sie die Kompetenz der Syngenio, um alle Hürden aus dem Weg zu räumen.“

Gabi Disselbeck, Ihre Ansprechpartnerin rund um das Thema Zweifaktor-Authentifizierung

Mängel zeitnah beseitigen.

Die Banken waren bis dato der Ansicht, sie hätten die Umsetzung der Richtlinie weitestgehend sichergestellt oder seien auf die neuen Anforderungen vorbereitet. Doch die Erfahrungen beim Bankkunden ist weitgehend negativ und Berichte über Probleme gehen bei der Verbraucherzentrale nach wie vor ein.

Nicht zuletzt bemängelt der Kunde die komplizierten Login-Vorgänge oder keinen Zugriff auf das eigene Konto zu haben und das mal ganz abgesehen von der oftmals schlechten Erreichbarkeit der Hotlines. Verbraucherschützer kritisieren zudem die Zahlung von bis zu 12 Cent für die mTAN.

Woran hapert die Umsetzung?

Die EBA hat unter Umständen doch zu viel Spielraum bei der Interpretation der Authentifizierungselementen gelassen, so dass diese im Juni 2019 noch einmal eindeutig von ihr definiert wurden. Es ist anzunehmen, dass daher viele PSD2-Realisierungen womöglich nicht konform sind.

Konkret heißt das für die Online-Banking bereitstellende Bank herauszufinden, welches Authentifizierungsverfahren konform ist und wie sie die Erfahrung der Online-Banking Kunden verbessern kann. 

E-Commerce boomt.

Jeder siebte Euro im Einzelhandel steht mittlerweile für reinen Online-Umsatz.

Die kartenausgebenden Zahlungsdienstleister sind nach Einschätzung der BaFin zwar weitgehend auf die neuen Anforderungen vorbereitet, die Zahlungsempfänger jedoch nicht.

Laut einer Studie der ibi hat sich die Mehrheit der Händler nicht im Detail mit den Anforderungen und den Ausnahmen der starken Kundenauthentifizierung auseinandergesetzt.

Ein nicht kleiner Anteil (32%) der Online-Händler gibt jedoch zu, sich noch nicht einmal mit dem eigenen Zahlungsdienstleister in Verbindung gesetzt zu haben und ganze 84% der Händler erwarten sogar beim Bestellvorgang durch die Einführung der starken Kundenauthentifizierung einen Abbruch des Bezahlprozesses durch den Kunden.

Die Herausforderung bleibt: Die Konsumenten setzen auf einen sicheren und ebenso reibungslosen E-Commerce.

Nun haben also alle Parteien weitere 14 Monate Zeit, es besser zu machen und letztendlich auch den Kunden langfristig an sich zu binden. 

Die Uhr tickt. Anforderungen der BaFin jetzt umsetzen.

Nutzen Sie die Kompetenz der Syngenio! Wir helfen Ihnen die Hürden bezüglich der PSD2-Anforderungen aus dem Weg zu räumen. Unser Angebot reicht von der Analyse bis zur IT-Umsetzung. So können Sie sich weiter auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Wir entlasten dabei Ihre Ressourcen – genau dort wo Sie es benötigen.